1. Wichtige Informationen für Züchter und Deckrüdenbesitzer:

Die Mitgliederversammlung der IGS hat im September 2024 Änderungen der DFB (siehe auch hier) beschlossen.

Diese beinhalten, dass der Besitzer jedes in der Zucht eingesetzten und in der IGS registrierten Hundes der IGS vor dem nächsten Deckeinsatz einen Gentest für diesen Hund durchführen lassen muss (weitere Informationen siehe hier). 

Dafür kann auf Antrag für Mitglieder der IGS ein Zuschuss der IGS in Höhe von 50€ gewährt werden. Dieser Antrag ist formlos per Mail mit Beilage der Rechnung des Labors Feragen an zu stellen.

Weiterhin hat die MV beschlossen, dass alle ab 01.01.2025 geborenen Welpen ebenfalls diesen Gentest vorweisen müssen (Ablauf siehe DFB).

Um eine möglichst genaue Auswertung zu ermöglichen (beim Backenabstrich kann das Ergebnis aufgrund von fremder DNA verfälscht werden), hat der Vorstand beschlossen, dass ab 01.01.2025 ausschließlich Blutproben für diesen Test zugelassen sind. Ein Backenabstrich ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Das Blut wird für mehrere Jahre bei Feragen eingelagert. Dadurch ist es möglich, eventuell notwendige zukünftige Tests auf genetische Erkrankungen ohne erneute Blutentnahme durchzuführen.

2. Deckung von Rüden deutscher IGS-Mitglieder im Ausland

Aus gegebenem Anlass weist der Vorstand darauf hin, dass bei der Deckung eines Rüden von deutschen IGS-Mitgliedern im Ausland die DFB "Grenzüberschreitende Verpaarung" einzuhalten ist. Dabei geht es insbesondere um die Einhaltung von Fristen sowie um die Einreichung der geforderten Unterlagen und die eventuelle Bearbeitung durch die Zuchtkommission.

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